Bedingungen - Börsehüsli

Kinderkleider gebraucht
Secondhand
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Wir nehmen die Waren in Kommission und bestimmen den Verkaufspreis.
Vom Verkaufserlös gehen 50 % an die Eigentümerin, 50 % an das Börsehüsli.
Der Erlös von verkauften Discountkleider, Body`s, Socken und Unterhosen geht zu 100% an das Börsehüsli.
Das Börsenteam bestimmt, wie lange die Ware zum Verkauf angeboten wird.
(in der Regel sechs Monate bis ein Jahr, abhängig vom Platzbedarf und von der Jahreszeit).

Kann die Ware während dieser Zeit nicht verkauft werden, ist das Börseteam berechtigt
diese ohne Benachrichtigung der Eigentümerin unentgeltlich einer gemeinnützigen
Institution zu spenden oder zu entsorgen.
Das Börseteam ist ermächtigt, unverkäufliche, nicht saisongerechte, geflickte und
schmutzige sowie defekte Waren und Kleider zu entsorgen.

Wir sind stets bemüht, Diebstahl und Beschädigungen in unserem Geschäft zu unterbinden.
Sollte trotzdem Ware entwendet (Einfacher Diebstahl) oder beschädigt werden,
lehnen wir jede Haftung ab!

Das Börsenteam übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für die verkauften Waren.
Sollten von Käufern irgendwelche Ansprüche aus Mängeln und dergleichen
geltend gemacht werden (Autokindersitze, Skihelme, Velohelme und Velos)
übernimmt die Eigentümerin die volle Haftung und hält das Börsenteam schadlos.

Das Börsenteam rechnet gegenüber der Eigentümerin in der Regel halbjährlich ab.

Mit der Einlieferung von Waren anerkennt die Eigentümerin die vorstehenden Bedingungen.

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